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Was ist, wenn mir die Schäden mehr als 90 Tage nach der Rückgabe in Rechnung gestellt wurden?

Keine Sorge! Es kommt durchaus vor, dass Mietwagenvermieter Schadensgebühren oder Bußgelder erst Wochen nach Ihrer Reise verbuchen. 
Erscheint die Belastung innerhalb von 90 Tagen nach Ihrem Rückgabedatum, können Sie weiterhin einen Schadensanspruch im Rahmen des Komplettschutzes einreichen und eine Erstattung beantragen. 
Erfolgt die Belastung später, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team, damit wir Ihre Situation prüfen und Sie zu den nächsten Schritten beraten können.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1„Meine Buchung“ prüfen

Loggen Sie sich im Portal Meine Buchung ein und versuchen Sie, Ihren Schadensanspruch über den Bereich Komplettschutz einzureichen.

2Bei Bedarf das Help Center nutzen

Die Schaltfläche „Schadensanspruch einreichen“ auf unserer Website kann nach 90 Tagen inaktiv werden. 
Sollte dies der Fall sein, senden Sie Ihren Schadensanspruch einfach über das Kontaktformular unseres Help Centers.

3Nachweis des Belastungsdatums erbringen

Legen Sie zusätzlich zu Ihren Standardunterlagen (Mietvertrag, Schadensbericht, Endabrechnung) ein Dokument bei, aus dem hervorgeht, wann die Mietwagenfirma Ihre Karte belastet hat – zum Beispiel einen Kontoauszug. Dies bestätigt die verspätete Belastung und untermauert Ihren Schadensanspruch.

4Manuelle Prüfung abwarten

Unser Team prüft die verspätete Belastung gemeinsam mit der Mietwagenfirma und bearbeitet Ihren Schadensanspruch manuell.

Erwartung:

„Auf der Website steht, dass ich nur 90 Tage Zeit habe, um einen Schadensanspruch geltend zu machen. Das System hat mich also blockiert, und ich habe mein Geld verloren.“

Realität:

Die 90-Tage-Frist, die Sie sehen, ist lediglich ein technisches Zeitfenster, innerhalb dessen Sie Ihren Schadensanspruch über die Seite „Meine Buchung“ einreichen können. Unsere offiziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben rechtlich Schadensansprüche innerhalb von bis zu 90 Tagen, sodass Ihnen ausreichend Zeit bleibt, Unterlagen für verspätet eingehende Rechnungen zusammenzustellen. Sie werden nicht für die Verzögerung der Mietwagenfirma bestraft!

Erwartung:

„Die Mietwagenfirma kann meine Kreditkarte nicht einfach so einen Monat, nachdem ich das Fahrzeug zurückgegeben habe, belasten.“

Realität:

Mietverträge erlauben es Mietwagenfirmen fast immer, Kosten für Schäden, Mautgebühren oder Bußgelder auch noch Monate nach der Rückgabe zu berechnen, insbesondere wenn sie auf eine Begutachtung durch einen Mechaniker oder auf Polizeiberichte von Dritten warten.

💡 Wussten Sie schon?

Damit ein verspäteter Schadensanspruch reibungslos genehmigt werden kann, ist der „Zahlungsnachweis“ das wichtigste Beweisstück. Er zeigt unserem Team genau, wann die Mietwagenfirma den Betrag von Ihrem Konto abgebucht hat!

Was als Nächstes zu tun ist:

Stellen Sie sofort Ihre Standarddokumente zusammen und achten Sie darauf, den datierten Nachweis der verspäteten Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug hervorzuheben. Reichen Sie Ihre Anfrage anschließend über „Meine Buchung“ oder unser Help-Center-Kontaktformular ein!

War dies nützlich?