Kann ich eine Rückerstattung erhalten, wenn ich mein Buchungsguthaben nicht genutzt habe?
Ja! Sie können Ihr rückerstattungsfähiges Buchungsguthaben in der Regel auf Ihre ursprüngliche Zahlungsmethode zurückzahlen lassen, sofern Sie die Auszahlung innerhalb von 1 Jahr nach Erhalt des Guthabens beantragen.
Das Buchungsguthaben kann entweder rückerstattungsfähig oder nicht erstattungsfähig sein. Der entscheidende Unterschied besteht darin, ob das Guthaben als Bargeld ausgezahlt oder nur für eine zukünftige Buchung auf DiscoverCars.com verwendet werden kann.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Bestimmen Sie zunächst, wie und warum Sie das Guthaben erhalten haben.
Rückerstattungsfähiges Buchungsguthaben: Wenn Sie Ihre gesamte Buchung mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abholzeit storniert haben, wird Ihre Rückerstattung als rückerstattungsfähiges Buchungsguthaben ausgestellt. Sie können es entweder für eine zukünftige Buchung verwenden oder als Bargeld auszahlen lassen.
Nicht erstattungsfähiges Buchungsguthaben: Guthaben, das als Kulanzgeste gewährt wird, oder Rückerstattungen, etwa wenn Sie den Komplettschutz zwischen 00:00 Uhr Ortszeit an Ihrem geplanten Abholtag und Ihrer geplanten Abholzeit entfernen, werden als nicht erstattungsfähiges Buchungsguthaben ausgestellt. Dieses Guthaben kann nur für eine zukünftige Buchung verwendet werden.
Wenn Sie über ein rückerstattungsfähiges Buchungsguthaben verfügen, öffnen Sie die Stornierungsbestätigungs-E-Mail, die Sie bei Ausstellung des Guthabens erhalten haben.
Diese E-Mail enthält den Link, den Sie zur Beantragung einer Barauszahlung benötigen.
Klicken Sie auf den Link „Auszahlung beantragen“ am Ende Ihrer Stornierungsbestätigungs-E-Mail.
Der Link ist nur einmal nutzbar. Sobald Sie einen Auszahlungsantrag gestellt haben, kann der Link nicht erneut verwendet werden.
Eine Barrückerstattung können Sie nur für den rückerstattungsfähigen Betrag beantragen. Nicht erstattungsfähiges Buchungsguthaben kann weder als Bargeld ausgezahlt noch auf Ihre ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet werden.
Sobald Ihr Auszahlungsantrag eingereicht wurde, wird der Betrag innerhalb von 5–10 Werktagen auf Ihre ursprüngliche Zahlungskarte zurückerstattet.
Denken Sie daran, dass Sie ab dem Ausstellungsdatum des rückerstattungsfähigen Buchungsguthabens 1 Jahr Zeit haben, um eine Barauszahlung zu beantragen.
„Ich habe Guthaben auf meinem Konto, also kann ich es jederzeit auszahlen lassen.“
Nur rückerstattungsfähiges Buchungsguthaben kann als Bargeld ausgezahlt werden. Nicht erstattungsfähiges Buchungsguthaben kann nur für eine zukünftige Buchung verwendet werden und kann nicht auf Ihre ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet werden.
„Ich habe nach dem Entfernen des Komplettschutzes ein Buchungsguthaben erhalten, also kann ich es mir als Bargeld auszahlen lassen.“
Wenn Sie den Komplettschutz zwischen 00:00 Uhr Ortszeit an Ihrem geplanten Abholtag und Ihrer geplanten Abholzeit entfernen, wird die Rückerstattung als nicht erstattungsfähiges Buchungsguthaben ausgestellt. Es kann nur für eine zukünftige Buchung verwendet werden.
„Mein Buchungsguthaben ist 3 Jahre gültig, also kann ich jederzeit innerhalb dieser 3 Jahre eine Barrückerstattung beantragen.“
Sie können Ihr Buchungsguthaben bis zu 3 Jahre lang für eine zukünftige Buchung verwenden, haben jedoch nur 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum des rückerstattungsfähigen Guthabens Zeit, um eine Barauszahlung zu beantragen. Nach Ablauf dieses Jahres bleibt der Betrag bis zum Ablauf der 3-Jahres-Frist als Buchungsguthaben verfügbar, kann jedoch nicht mehr als Bargeld ausgezahlt werden.
💡 Wussten Sie schon?
Der Auszahlungslink in Ihrer E-Mail dient der Sicherheit und kann nur einmal angeklickt werden. Wenn eine Fehlermeldung erscheint, wird Ihre Anfrage wahrscheinlich bereits bearbeitet.
Was als Nächstes zu tun ist:
Suchen Sie in Ihrem Posteingang nach der E-Mail „Stornierungsbestätigung“, um Ihren Link zu finden. Falls der Link fehlt oder Sie Ihr Guthaben bereits teilweise verwendet haben, wenden Sie sich einfach an unser Support-Team – wir helfen Ihnen gerne weiter!
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