Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren für die Abwicklung von Verkehrsstrafen?
Eine Nachbelastung nach der Reise ist nie erfreulich! Wenn Sie während Ihrer Reise einen Verkehrsverstoß begangen haben (z. B. wegen zu schnellen Fahrens, Falschparkens oder einer unbezahlten Maut), berechnet der Mietwagenvermieter in der Regel eine Bearbeitungsgebühr. Diese Gebühr liegt typischerweise zwischen 30 € und 50 € (oder dem entsprechenden Betrag in Ihrer Landeswährung) pro Bußgeld.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Zahlung 1 (die Bearbeitungsgebühr): Die Belastung von 30–50 € auf Ihrer Karte stammt vom Mietwagenvermieter. Sie deckt dessen Verwaltungsaufwand für das Heraussuchen Ihres Vertrags, die Bearbeitung der Unterlagen und die Übertragung des Bußgelds auf Ihren Namen bei der örtlichen Polizei ab.
Zahlung 2 (das eigentliche Bußgeld): Die eigentliche Verkehrsstrafe wird separat per Post zugestellt (manchmal erst Monate später!), direkt von den örtlichen Behörden, damit Sie sie begleichen können.
Den genauen Betrag dieser Bearbeitungsgebühr finden Sie in den spezifischen Bedingungen (oft unter „Örtliche Gebühren“ oder „Verkehrsverstöße“) des Vertrags, den Sie am Mietwagenschalter unterschrieben haben. Da es sich um eine mit der örtlichen Mietwagenfirma vereinbarte Gebühr handelt, können wir sie nicht erstatten.
Sehen Sie kurz in Ihrem E-Mail-Postfach nach, ob eine Abschlussrechnung der Mietwagenfirma eingegangen ist.
Sie ist meist als „Verkehrsverwaltungsgebühr“ oder „Bearbeitungsgebühr“ gekennzeichnet.
„Ich habe das Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bereits direkt bei der Polizei bezahlt, daher sollte der Mietwagenvermieter mir nichts berechnen.“
Die Verwaltungsgebühr des Mietwagenvermieters ist völlig unabhängig vom Bußgeld der Polizei. Auch wenn Sie das Bußgeld bereits bezahlt haben, muss der Mietwagenvermieter dennoch seine Verwaltungskosten für die Bearbeitung Ihrer Daten decken.
„Ich habe Komplettschutz erworben, also sollte diese ‚Bearbeitungsgebühr‘ erstattet werden.“
Hier gilt es, einen wichtigen Unterschied zu beachten! Komplettschutz schützt zwar zuverlässig vor Bearbeitungsgebühren für Schäden, deckt jedoch keine Bearbeitungsgebühren für Verkehrsverstöße, die eigentlichen Verkehrsstrafen, Mautgebühren oder Kraftstoffkosten ab.
Was als Nächstes zu tun ist:
Wenn Sie diese Belastung sehen, den eigentlichen Strafzettel aber noch nicht erhalten haben, können Sie sich direkt an den Mietwagenvermieter wenden, um eine Kopie des offiziellen Bußgeldbescheids anzufordern.
Falls Sie Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne dabei, eine Kopie des Bescheids beim Mietwagenvermieter anzufordern.
Da die eigentlichen Bußgelder von den örtlichen Behörden bearbeitet werden, müssen Sie sich bei Fragen zur Gültigkeit oder zum Status der Verkehrsstrafe selbst lediglich direkt an die Polizei wenden!
War dies nützlich?