Darf ich in Umweltzonen (LEZ) oder eingeschränkte Verkehrszonen (ZTL) einfahren?
Mietfahrzeuge verfügen in der Regel nicht automatisch über eine Genehmigung zur Einfahrt in Zonen mit Verkehrsbeschränkungen (ZTL) oder Umweltzonen (LEZ). Damit Ihre Reise reibungslos verläuft, sollten Sie auf solche Zonen achten und etwaige örtliche Mautgebühren begleichen oder das Fahrzeug im Voraus registrieren!
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
In Ländern wie Italien (ZTL) und dem Vereinigten Königreich (Congestion Charge/ULEZ) werden diese Bereiche mit Kameras genau überwacht.
Es empfiehlt sich immer, bei den örtlichen Behörden nachzufragen, um sicherzugehen, dass die Durchfahrt erlaubt ist, bevor Sie einfahren.
Fragen Sie bei der Abholung Ihres Fahrzeugs gerne den Mitarbeiter der Mietwagenfirma, ob das Fahrzeug für bestimmte örtliche Zonen registriert ist. Eine kurze Nachfrage vor Fahrtantritt ist immer sinnvoll!
Wenn Sie in eine verkehrsberuhigte Zone fahren möchten (z. B. zu einem Hotel direkt im Stadtzentrum), wenden Sie sich einfach rechtzeitig an Ihr Hotel oder die örtliche Verkehrsbehörde, um Ihr Kennzeichen registrieren zu lassen.
Dies ist möglich, nachdem Sie das Fahrzeug abgeholt haben und Ihr Kennzeichen kennen.
Wir empfehlen Ihnen immer, offizielle lokale Karten zu verwenden.
Unser KI-Routenplaner ist zwar eine unterhaltsame und hilfreiche Möglichkeit, Ihre Route zu planen, erfasst aber möglicherweise nicht jede Sperrzone. Ein Blick in lokale Informationsquellen ist der beste Weg, um unerwartete Bußgelder zu vermeiden.
„Ich habe in einem Hotel innerhalb der Sperrzone übernachtet, deshalb sollte ich kein Bußgeld bekommen.“
Hotels können hierbei oft helfen, allerdings sind Sie in der Regel nur dann von der Regelung ausgenommen, wenn das Hotel Ihr Kennzeichen bei Ihrer Ankunft aktiv bei den örtlichen Behörden registriert. Wird dies versäumt oder befahren Sie die Zone, bevor die Registrierung erfolgt ist, wird in der Regel dennoch ein Bußgeld verhängt.
„Mein Komplettschutz-Tarif deckt alle vom Mietwagenvermieter berechneten Verwaltungsgebühren ab.“
Der Komplettschutz erstattet Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit Fahrzeugschäden zuverlässig! Allerdings deckt er keine „Bearbeitungsgebühren für Verstöße“ ab, die Mietwagenfirmen für die Bearbeitung von Strafzetteln wegen Verkehrs- oder Parkverstößen berechnen.
💡 Wussten Sie schon?
An Orten wie Italien arbeiten ZTL-Kameras automatisch, sodass keine Möglichkeit besteht, anzuhalten und vor Ort zu bezahlen. Wochen oder sogar Monate später geht das Bußgeld an den Mietwagenvermieter. In diesem Fall bearbeitet die Mietwagenfirma die Unterlagen und belastet Ihre Karte mit einer standardmäßigen Verwaltungsgebühr, nur um den Strafzettel auf Ihren Namen zu übertragen.
Was als Nächstes zu tun ist:
Wenn Sie eine Reise planen, lohnt sich ein kurzer Blick auf die jeweiligen Städte, die Sie besuchen werden, um zu sehen, ob es dort Zonen mit Zufahrtsbeschränkungen gibt.
Wenn Ihnen bereits eine unerwartete Belastung auf Ihrer Karte mit der Bezeichnung „Traffic“ oder „Admin“ aufgefallen ist, handelt es sich wahrscheinlich um die Bearbeitungsgebühr des Mietwagenvermieters für einen Bußgeldbescheid. Behalten Sie einfach Ihre Post im Blick, um den offiziellen Bußgeldbescheid zu erhalten – diesen können Sie bei einem vermuteten Irrtum problemlos direkt bei den örtlichen Behörden anfechten!
War dies nützlich?