Kann ich mein Mietauto auf eine Fähre mitnehmen?
Ja, Ihr Mietauto auf eine Fähre mitzunehmen ist häufig erlaubt, hängt jedoch in der Regel von den Bedingungen des jeweiligen Mietwagenvermieters ab! Viele Mietwagenfirmen erlauben dies gerne, wenn Sie kurz Bescheid geben, einige verlangen jedoch, dass das Fahrzeug an Land bleibt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Öffnen Sie einfach Ihre Mietbestimmungen (direkt auf Ihrem Voucher oder unter „Meine Buchung“ zu finden) und werfen Sie einen kurzen Blick auf den Abschnitt „Fährfahrten“ oder „Reisebeschränkungen.“
Auch wenn die Bedingungen dies erlauben, ist es immer ratsam, den Mietwagenvermieter im Voraus zu informieren. Dieser fügt Ihrem Vertrag in der Regel einfach einen kurzen Genehmigungsvermerk hinzu, damit für Sie alles klar ist!
Für das Verlassen des Hauptgebiets kann die örtliche Mietwagenfirma einen kleinen Zuschlag berechnen, der unabhängig von den Kosten für Ihr eigentliches Fährticket ist.
Es ist ratsam, an der Anmietstation gezielt nach Ihrem Schutz während der Überfahrt zu fragen.
Der Standardschutz (CDW) und der Komplettschutz werden an Bord eines Schiffes manchmal während der Überfahrt ausgesetzt.
„Ich habe den Komplettschutz gekauft, also bin ich gegen jeden Schaden abgesichert, der auf dem Schiff entsteht.“
Da Überfahrten auf dem Wasser etwas unvorhersehbar sein können, sehen die meisten Mietverträge in der Regel vor, dass der Mieter für Schäden aufkommt, die während der Fahrt an Bord einer Fähre entstehen können (etwa durch Bewegungen bei rauer See, Gischt oder Anstöße beim Parken), da der Standardschutz während der Überfahrt häufig ausgesetzt ist. Achten Sie darauf, vor der Mitnahme des Fahrzeugs auf der Fähre die Zustimmung der örtlichen Mietwagenfirma einzuholen, damit Ihr Komplettschutz weiterhin gültig bleibt.
💡Wussten Sie schon?
Eine „Fährgebühr“, die von einem Mietwagenvermieter berechnet wird, deckt lediglich die Genehmigung ab, das Auto an Bord zu bringen. Sie ist völlig getrennt vom Preis des Fährtickets selbst, das Sie problemlos direkt beim Fährbetreiber kaufen können!
Was als Nächstes zu tun ist:
Wenn Ihre Mietbestimmungen nicht ausdrücklich erwähnen, dass Fährfahrten erlaubt sind, sollten Sie dies vor der Fahrt zum Hafen noch einmal überprüfen. Wenden Sie sich einfach direkt an die örtliche Mietwagenfirma, indem Sie die auf Ihrem Voucher angegebene Nummer nutzen, um problemlos um Erlaubnis zu bitten!
War dies nützlich?